Meinung
05.10.2017

Große Ziele – aber wie werden sie umgesetzt?

Wie die Parteien die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben wollen.

Von Gerhard Hammerschmid

Es soll ja Behörden geben, für die digitaler Fortschritt schon darin besteht, ihren Bürgern online Formulare zum Selbstausdrucken zur Verfügung zu stellen. Dass es auch anders geht, zeigen Länder wie Österreich: Dort lassen sich mittlerweile ganze Amtsgänge am Handy erledigen. Aber nicht nur das: Durch die elektronische Rechnungsbearbeitung, die in der deutschen Verwaltung weiterhin auf Umsetzung wartet, spart die österreichische Bundesverwaltung bereits seit Anfang 2014 jährliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich ein. Unterdessen fällt Deutschland in internationalen Digitalisierungs-Rankings weiter zurück.

Immerhin ist das Thema bereits im Bewusstsein vieler Behördenleiter angekommen. Die deutschlandweite Befragung „Zukunftspanel Staat und Verwaltung“ unterstreicht, dass die Stärkung von Digitalisierung und E-Government sowie IT-Sicherheit als die bei weitem größten Herausforderungen der nächsten fünf Jahre wahrgenommen werden. Und auch die Politik weiß um diese Notwendigkeit. Das zeigt ein Blick in die Wahlprogramme, in denen die Parteien ihre Pläne für die kommende Legislaturperiode ausgelegt haben – und die zumindest im Fall von Union, FDP und Grünen nun eine zentrale Rolle in den anstehenden Koalitionsverhandlungen spielen dürften. Digitalisierung spielt darin eine wesentliche Rolle: Bereits eine einfache Stichwortsuche zeigt, dass der Begriff „Digital“ in den Programmen von FDP und Grünen über 100 mal genannt wird, knapp gefolgt von Union und SPD, während das Wahlprogramm der AFD auf 72 Seiten nur viermal Bezug nimmt. Aufschlussreicher sind jedoch die Konzepte zur digitalen Verwaltung, mit denen die Parteien angetreten sind. Im Zentrum steht neben IT-Sicherheit und Open Data vor allem das Thema E-Government.

Sowohl CDU/CSU wie auch FDP haben sich mit ambitionierten Plänen zur Wahl gestellt: Sie streben an, Verwaltungsdienstleistungen von der Steuererklärung bis zum Anwohnerparkausweis über ein einziges Online-Portal zur Verfügung zu stellen. Dem Konzept liegt die „once only“-Idee zugrunde. Sie besagt, dass sich die Bürger mit nur einer Zugangsberechtigung anmelden können und dass persönliche Daten wie bei einem Nutzerprofil nur einmal erfasst werden müssen.

Mit dem einheitlichen Bürgerkonto greifen die Parteien ein Thema auf, um das sie mittelfristig ohnehin kaum herumkommen dürften. In seinem dritten E-Government-Aktionsplan hat das Europäische Parlament 2016 beschlossen, dass öffentliche Verwaltungen bis 2020 grenzübergreifende, personalisierte und vollständige digitale öffentliche Dienstleistungen für alle Menschen und Unternehmen der EU anbieten müssen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass ein einheitliches Bürgerportal kein Selbstzweck ist – es wird immer nur so gut sein wie die darüber angebotenen Dienstleistungen – und da besteht durchaus Skepsis. Die Liste an unerfüllten Ankündigungen im Bereich E-Government und Digitalisierungsvorhaben ist lang – man denke nur an den „Aktionsplan Deutschland-Online“ aus dem Jahr 2006, in dem bereits die flächendeckende Umsetzung von online Verwaltungsverfahren vorgesehen waren. Der Normenkontrollrat hat in seinem Jahresbericht kürzlich darauf hingewiesen, dass Deutschland von der Digitalisierung der Top-100-Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen noch genauso weit entfernt ist wie zu Beginn der 18. Legislaturperiode.

Worauf es jetzt ankommt ist keine weitere Strategie sondern die konkrete Umsetzung. Und da schwächelt Deutschland ganz klar. Wesentliche Barrieren, die einer stärkeren Digitalisierung der Verwaltung aktuell noch im Weg stehen, sind laut „Zukunftspanel Staat und Verwaltung“ die ungenügende föderale Koordination und Zusammenarbeit von Behörden, rechtliche Unsicherheiten, fehlendes Personal und budgetäre Ressourcen sowie eine innovationsskeptische Behördenkultur. Die ersten beiden Themen wurden in den Wahlprogrammen durchaus erkannt. Weitgehend offen bleibt jedoch, wie die Parteien die fehlende Digitalisierungskompetenz und den Mangel an IT-Fachpersonal in der Verwaltung beheben wollen. In Anbetracht der hohen Gehälter, die Programmierer und IT-Fachleute aber auch erfolgreiche Projektmanager in der Privatwirtschaft erzielen können, sind Behörden nur ein begrenzt attraktiver Arbeitgeber. Behördenleiter wünschen sich hier ein moderneres Dienstrecht sowie mehr Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildung. Angesichts der Innovationsskepsis muss auch die Frage beantwortet werden, wie mehr Startup-Mentalität und Begeisterung für den digitalen Wandel entfacht werden kann. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung wird zudem sein, dass mit Hilfe der Digitalisierung Einsparungen realisiert werden. Das gelingt bisher kaum. Die befragen Behördenleitungen nehmen Digitalisierung heute vor allem in Form steigender IT-Kosten wahr.

Da in den Wahlprogrammen solche zentrale Fragen der Umsetzung einer E-Government-Strategie weitgehend ausgeklammert wurden, werden die künftigen Regierungsparteien hier Antworten finden müssen. In ihrer Rede anlässlich der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl hat Angela Merkel schon einmal das Credo dafür ausgegeben: „Wir wollen nicht im Technikmuseum enden in Deutschland.“ Das gelte, so die Wahlsiegerin, für die Wirtschaft ebenso wie für die Verwaltung. 

Dieser Artikel erschien am 04. October 2017 in der FAZ.

Mehr über Gerhard Hammerschmid

  • Gerhard Hammerschmid, Professor of Public and Financial Management | Director, Centre for Digital Governance